des Oldenburger Sportvereins zur Wiederaufnahme
des Trainingsbetriebs in Schleswig-Holstein
- Grundsätzliches:
Das hier vorliegende Konzept gilt für die Wiederaufnahme des Trainingsbetriebs für den Oldenburger Sportverein und ist für das Sporttreiben, insbesondere das Fußballtraining und -spielen, im Außenbereich – nicht aber für den Hallensport – ausgerichtet.
Ersatzverkündung der Landesverordnung Schleswig-Holstein vom 11.05.2021. Gültig ab dem 17.05.2021
Die Sportausübung ist nur wie folgt zulässig:
- Außerhalb geschlossener Räume in Gruppen von bis zu zehn Personen.
- Außerhalb geschlossener Räume in festen Gruppen von bis zu 20 Kindern und Jugendlichen bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres unter Anleitung von bis zu zwei Übungsleiterinnen und Übungsleitern.
- Allgemeine Hygieneregeln:
- Grundsätzlich gilt das Einhalten des Mindestabstands (1,5 Meter) in allen Bereichen außerhalb des Spielfelds.
- Körperliche Begrüßungsrituale (z.B. Händedruck/Umarmungen) werden unterlassen.
- Beachten der Hust- und Nies-Etikette (Armbeuge oder Einmal-Taschentuch).
- Empfehlung zum Waschen der Hände mit Wasser und Seife (min. 30 Sekunden) und/oder Desinfizieren der Hände.
Alle Vereinsmitglieder werden auf die allgemeinen Hygieneregeln und das vereinsinterne Konzept hingewiesen.
- Gesundheitszustand/Verdachtsfälle Covid-19
- Der Gesundheitszustand aller am Training/Spiel Beteiligten wird vor jeder Einheit abgefragt. Eine Teilnahme am Trainings- und Spielbetrieb ist nur bei einem symptomfreien Gesundheitszustand erlaubt.
- Liegt eines der folgenden Symptome vor, bleibt die betroffene Person zu Hause, bzw. kontaktiert einen Arzt: Husten, Fieber (ab 38 Grad Celsius), Atemnot, sämtliche Erkältungssymptome). Die gleiche Anweisung gilt, wenn Symptome bei anderen Personen im eigenen Haushalt vorliegen.
- Im Verdachtsfall eines Covid-19-Erkrankten wird der Trainingsbetrieb für die Mannschaft umgehend eingestellt, bis Klarheit über den Verdacht besteht.
- Bei positivem Test auf das Coronavirus gelten die behördlichen Bedingungen zur Quarantäne. Maßnahmen zum weiteren Vorgehen sind ggf. mit den zuständigen Behörden abzusprechen.
- Organisatorisches
- Alle Regelungen unterliegen den lokal gültigen Verordnungen und Vorgaben.
- Ansprechpartner für Fragen zum Hygienekonzept ist Heiko Struck
- Alle Trainer/-innen und Spieler/-innen sind in die Vorgaben und Maßnahmen eingewiesen.
- Die Sportstätte ist mit ausreichend Wasch- und Desinfektionsmöglichkeiten (insbesondere im Eingangsbereich) ausgestattet.
- Eine Dokumentation aller Trainingsbeteiligten je Trainingseinheit erfolgt durch den/die zuständige/n Trainer/in.
- Die Sportanlage darf nur von Spielern und Spielerinnen der trainierenden Mannschaften betreten werden. Eltern haben keinen Zutritt, Regelung durch den/die zuständige/n Trainer/in
- Es darf weder gegrillt noch Verpflegung jeglicher Art verteilt werden.
- Ankunftszeiten der Mannschaften werden zeitlich versetzt geplant, um ein Aufeinandertreffen unterschiedlicher Teams zu verhindern.
- Aushänge auf dem Vereinsgelände weisen auf die Hygiene- und Abstandsregeln hin.
- Regelungen Kabinen/Sammelduschen
- Die Duschräume und die Kabinen sind gesperrt.
- Regelungen auf dem Trainingsplatz (im Trainingsbetrieb)
- Durch die räumliche und/oder zeitliche Trennung wird die Vermischung mehrerer Mannschaften auf dem Platz verhindert.
- Auf das Händewaschen vor und direkt nach dem Training wird hingewiesen.
- Besprechungen finden im Freien und unter Einhaltung des Mindestabstands statt.
- Trainingsmaterialien und Leibchen werden nach jeder Einheit gereinigt und gewaschen.
Oldenburg, 16.05.2021 gez. Heiko Struck (1. Vorsitzender)
Ort, Datum, Unterschrift